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Anluven

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Manfred Schönborn

Segelmanöver, bei dem mit der Modellsegeljacht zum Wind gedreht wird, so daß der Wind mehr von vorn kommt A. wird auch als „höher an den Wind gehen“ be zeichnet. Gegensatz: Abfallen. Anmeldung der Fernsteueranlage: Das Be treiben von Funkanlagen, dazu zählen Fern steueranlagen, ist entsprechend der Anord nung über die Landfunkdienste Landfunkordnung— des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen der DDR vom 12. 2. 1974 (Gesetzblatt der DDR, TeilNr. 12 vom 8. 3. 1974) genehmigungspflichtig. Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zum Be treiben einer Fernsteueranlage sind bei der für den Wohnort des Antragstellers zustän digen Bezirksdirektion der Deutschen Post, Fachgebiet Funk, einzureichen. Dazu ist ein entsprechender Vordruck zu verwenden. Für die Genehmigung werden Gebühren erho ben. Die Genehmigung umfaßt das Betrei ben sowie auch das Herstellen oder den Besitz von Fernsteueranlagen. Die Geneh migungsbedingungen sind Bestandteil der Genehmigungsurkunde, die von der Deut schen Post erteilt wird und für den Geneh migungsinhaber verbindlich sind.

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