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Drosselregelung

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Manfred Schönborn

Teillastregelung durch ein als Schieber oder Klappe ausgebildetes Drosselorgan. Bei konstantem Mischungsverhältnis wird durch Verkleinern des Ansaugquerschnitts die Füllung vermindert. Auch als Füllungsregelung bezeichnet. Unwirtschaftlicher Teillastbetrieb; hervorgerufen durch große Ansaugarbeit, unvollständige Kraftstoffumwandlung. Drosselverdichtungsregelung. Regelung, bei welcher der konstruktiv hohe Aufwand der Rückschubverdichtungsregelung vermieden wird. Durch Kombination von D. und Verdichtungsregelung werden ebenfalls konstante Verdichtungsenddrücke erreicht. Kraftstoffverbrauchssenkung im Teillastgebiet etwas geringer als bei Rückschubverdichtung. Drossel-Abgas-Qualitätsregelung. Regelung zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Ottomotoren im Teillastgebiet. Die Frischladung wird teilweise durch Abgas ersetzt. Dadurch Qualitätsregelung und Verdichtungsregelung.

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