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Paletten

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Irene Kramer-Schwenk

Unterfahrbare Unterlagen zur Bildung stapelbarer Lager- und Transporteinheiten von Ladegütern in Flach-, Rahmen- oder Behälterform. a) Flachpalette: Je nach Einsatzzweck verschiedene Bauform. Meist eine Ladeplatte, die durch Zwischenklötze mit mehreren Bodenleisten verbunden ist. Baustoff allgemein Holz. Für Spezial-zwecke Stahl, Leichtmetall, Preßstoff oder Hartpappe (nur für einmaligen bzw. beschränkt mehrmaligen Gebrauch als sog. Totpalette oder „verlorene Verpackung"). Verwendbar für alle mit Lastenaufnahmegabsl arbeitenden Flurfördergeräte. Zulässige Abmessungen: 800 mm breit - 1000 mm lang, 800 mm breit - 1200 mm lang, 1000 mm breit - 1200 mm lang. Maß 800 mm x 1200 mm ist internationales Eisenbahnmaß und Einheitsgröße der Deutschen Reichsbahn. Masse etwa 25 kg. Tragfähigkeit 1000 kg. b) Flachboxpalette: Flachpalette mit Aufsatzrahmen. Durch Verwendung mehrerer Aufsatzrahmen entsteht eine kombinierte F. c) Boxpalette: Stapelbehälter, die durch Einsetzen in die Aufsatzvorrichtungen (Fangecken- oder Steilwinkelaufsatz) übereinander stapelbar sind. Gebräuchliche Größen und Tragfähigkeit s. Flachpalette. d) Gitterboxpalette: Entwicklungsform der Boxpalette. Die Vorderwand (Längswand) kann halb heruntergeklappt oder ganz herausgenommen werden. Sonderausführung mit zusammenklappbaren Stirn- und Seitenwänden. Cargon.

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