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Abschreibung

Gebrauchswertminderung durch natürlichen, technischen und moralischen Verschleiß von Grundmitteln oder Inventarobjekten. A. beginnt mit der Nutzung und endet, wenn der Verschleiß den Bruttowert eines Grundmittels erreicht hat. Gleiches gilt bei Verkauf, Verschrottung, Umsetzung oder Abbruch. Die Festlegung der A.-Sätze erfolgt auf der Grundlage der normativen Nutzungsdauer der Grundmittel. Sie sind somit wichtig für die Aussagefähigkeit von Kennziffern, wie Kosten, Gewinn, Preis, Nettowert und Ersatzfonds, und deren Beeinflussung.

 

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