Emission
Bezeichnung für den Ausstoß meist unerwünschter, belästigender oder schädigender Stoffe an den entsprechenden Quellen, aber auch von Geräuschen, Strahlung, Wärme, Erschütterungen u. ä. . Dort, wo Emissionen einwirken, spricht man von »Immissionen«. Einen wichtigen Anhalt für das Ausmaß einer Beeinträchtigung liefern die sog. Immissionswerte; I. grenzwerte müssen definitionsgemäß unterschritten werden, wenn unzumutbare Beeinträchtigungen oder gar Schädigungen vermieden werden sollen.
In der Elektronik:
Vorgang im Festkörper, bei dem durch Zufuhr von Energie Teilchen (meist Elektronen) oder Strahlung ausgesendet werden.
Im engeren Sinn wird unter Strahlungs-E. die Aussendung von optischer Strahlung verstanden, d. h. von UV-, IR- und Lichtstrahlen. Die wichtigste Ursache für die E. von Lichtstrahlen bzw. Photonen im Halbleiter ist die Rekombination. Sie wird z. B. bei LED und Halbleiterlasern in Kombination mit einer Injektion bewußt für die Lumineszenz ausgenutzt. Die Wellenlänge der dabei ausgesandten Strahlung, die E. wellenlänge X, ist umgekehrt proportional zum Bandabstand Et und ergibt sich aus folgender Beziehung: X (in nm)x£^ (in eV) 1 238. Im Bändermodell entspricht dies dem Übergang eines Leitungselektrons vom Leitungsband ins Valenzband durch Einfangen eines Elektrons von einem Defektelektron, wobei ein Photon erzeugt wird. Für eine Elektronen-E. ist erforderlich, daß der zugeführte Energiebetrag größer ist als diejenige Arbeit, die zum Herauslösen der Elektronen aus dem Kristallverband des Festkörpers erforderlich ist (Austrittsarbeit). Von Bedeutung sind hierbei insbesondere die E. durch Zufuhr von thermischer Energie (Glüh-E.) und durch ein starkes elektrisches Feld (Feld-E.).
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