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Absorption

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Manfred Schönborn

Begriff mit zwei verschiedenen Bedeutungen: 1. Lösung eines Stoffes in einem anderen, z. B. C02 (Kohlendioxid) in Mineralwasser. Im engeren Sinne versteht man unter A. (zu unterscheiden von Adsorption) das Eindringen eines Gases oder Dampfes in eine Flüssigkeit oder einen festen Körper, mit deren Molekülen das Gas oder der Dampf eine Lösung bildet. 2. Schwächung einer Strahlung beim Durchgang durch Materie; davon können z. B. Schall, Licht, Wärme, atomare Teilchenstrahlen, elektromagnetische Wellen (wie Röntgenstrahlung) betroffen sein. In der Fotografietechnik: Absorption bedeutet Schwächung oder Auslöschung von Lichtenergie. Nach dem ersten Hauptsatz der Thermodynamik kann Energie, gleichgültig welcher Art, nicht vernichtet werden; bei der Absorption von Lichtenergie wird diese daher in chemische (bei der Belichtung und Schwärzung von Filmen) oder elektrische Energie (bei Photozellen in Belichtungsmessern älterer Bauart) oder in elektromagnetische Strahlung einer anderen Wellenlänge (z. B. Wärmestrahlung) umgewandelt. Der Grad der Absorption wird sowohl von der Wellenlänge des einstrahlenden Lichts als auch von der chemischen Beschaffenheit der absorbierenden Substanz (d. h. ihrer möglichen Schwingungsformen) bestimmt. So absorbieren beispielsweise die -Silberhalogenide nur im kurzwelligen, d. h. blauen Bereich des sichtbaren Spektrums (Spektralfarben). Um zu panchromatischen Filmen zu gelangen, müssen der fotografischen Schicht deshalb Sensibilisatoren hinzugefügt werden, die ihrerseits Licht einer größeren Wellenlänge (Gelb- und Rotlicht) in chemische transformieren und auf die Silbersalzkristalle übertragen. Auch Farbstoffe sind nichts anderes als komplizierte, organische Verbindungen, die ganz bestimmte Anteile des sichtbaren Lichtes absorbieren und durch die Reflexion des Restlichtes einen Farbeindruck auf unserer Netzhaut hervorrufen. Auch die Filtertechnik basiert auf einer gezielten, selektiven Absorption bestimmter Wellenlängen, die das Filmmaterial nicht erreichen sollen. Körper, die das Licht überhaupt nicht absorbieren, erscheinen uns weiß, solche hingegen, die alle Wellenlängen des sichtbaren Spektrums absorbieren, sind schwarz. 1) Absorption von Gasen in Flüssigkeiten oder Festkörpern, d.h. das Eindringen eines Gases oder Dampfes in eine Flüssigkeit oder einen Festkörper, wobei es mit dessen Atomen oder Molekülen eine Lösung bildet. Das aufnehmende Medium wird dabei als Absorbens bezeichnet. Der beschriebene Prozess wird aber nur dann als Absorption bezeichnet, wenn dabei keine chemische Umwandlung auftritt. Der Fall der Aufnahme von Gasen mit chemischer Umwandlung wird als Chemisorption bezeichnet. Die Menge des gelösten Gases ist bei der Absorption proportional zum Dampfdruck des Gases über dem Absorbens: ngel = a × p, wobei ngel die Konzentration des gelösten Stoffes, p der Partialdruck und a eine Proportionalitätskonstante ist. Dies ist das Henry-Daltonsche Absorptionsgesetz.

2) Schwächung elektromagnetischer oder Teilchenstrahlung beim Durchgang durch ein Medium aufgrund von Strahlungsanregung bzw. Stossanregung des absorbierenden Mediums, welches durch Aufnahme von Strahlungsenergie in einen Zustand höherer Energie überführt wird. Für die Abnahme der Strahlungsintensität im Medium gilt dabei das Lambert-Beersche Gesetz.

Absorption und Adsorption sollten stets klar unterschieden werden.

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