Ladebordwand
Auch Ladebrücke. Einrichtung für die Be- und Entladung von GKW und Anhänger. Als Ladeplattform ausgebildete hintere oder seitliche Wagenkastenbordwand, die sich von der Pritschenhöhe bis zur Fahrbahn in waagerechter Lage senkt und hebt. Sie kann in jeder Zwischenhöhe angehalten werden. Der Antrieb kann motorhydraulisch, elektro-hydraulisch oder handhydraulisch erfolgen.
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
Diese Seite als Bookmark speichern :
|