Lehre
Starres Meßmittel, mit dem Werkstücke auf Maßhaltigkeit und Formgenauigkeit überprüft werden. Sog. Grenzl. weisen zwei maßgenaue Zylinder (für Bohrungen) oder Öffnungen (für Außenmaße) auf. Die eine Seite muß sich z. B. in eine Bohrung einführen lassen, die andere darf nicht hineinpassen, wenn die Bohrung die vorgeschriebeneToleranz weder über- noch unterschreiten soll.
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