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EUREKA

Rahmenprogramm zur Internationalisierung und Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die von Unternehmen und Institutionen eingeleitet werden müssen, die in den 12 EG- und sechs EFTA-Ländern oder in der Türkei beheimatet sind; die EG-Kommission ist das 20. gleichberechtigte Mitglied der EUREKA-Ministerkonferenz. EUREKA ist inhaltlich nicht festgelegt, an einem EUREKA-Projekt sind stets Unternehmen aus mindestens zwei Mitgliedsländern beteiligt. Um die Finanzierung müssen sich die Beteiligten im großen und ganzen selbst kümmern. Bewerber setzen sich zunächst mit ihrem Nationalen Programmkoordinator in Verbindung. Seit 1985 wurde EUREKA zu einer Art Markenzeichen für mehrere hundert Projekte.

 

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