Radsturz
Bez. für die besondere Stellung der Vorderräder bei Wagen, wobei die Radoberkanten in einem Winkel von 1 bis 3° von der Senkrechten nach außen geneigt sind. Der Radsturz soll ein Flattern der Lenkräder während der Fahrt verhindern und ein selbsttätiges Wiedergerade-auslaufen nach einem Lenkeinschlag ermöglichen.
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