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Abklingen der Aktivität
die zeitliche Abnahme der Aktivität einer
radioaktiven Substanz, beschrieben durch das radioaktive Zerfallsgesetz
(radioaktiver Zerfall). In einer Zerfallskette von Radionukliden 1 2 3 mit i.a. unterschiedlichen Halbwertszeiten
wird ständig durch Zerfall der Muttersubstanz 1 neue Tochtersubstanz 2 erzeugt.
Ist zu Beginn einer Messreihe nur die Muttersubstanz in der Menge N1,0 vorhanden, so gilt
für die Zeitabhängigkeit ihrer Substanzmenge N1:
,
und für die Änderung der Substanzmenge des Nuklids 2 ergibt
sich die Gleichung dN2
= l1N1dt - l2N2dt mit der Lösung

und für das Folgeprodukt 3, wenn es stabil ist
.
Je nachdem, ob für die Zerfallskonstanten l1 > l2, also für die
Halbwertszeiten T1/2(1)
< T1/2(2), oder umgekehrt l1 < l2, also T1/2(1) > T1/2(2) gilt, ergeben sich
ganz unterschiedliche Aktivitätsänderungen von Mutter- und Tochternuklid.
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