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Naturgesetze
Allgemeines, im Sinne der
modernen Wissenschaften ein Schema, Phänomene der Natur in eine mathematisch
formulierbare Beziehung zu bringen. Diese neuzeitliche Auffassung wurde stark
von Kepler, Galilei und Descartes geprägt. In der Antike kannte man hingegen
nur drei quantitative Gesetze: das optische Reflexionsgesetz, das mechanische
Hebelgesetz und das hydrostatische Auftriebsgesetz. Auch differenzierte die
Antike im Unterschied zur neuzeitlichen Wissenschaft nicht zwischen
experimentell verifizierbaren, empirischen Gesetzmässigkeiten und logisch-mathematischen,
aus notwendigen Postulaten abgeleiteten Sätzen (Geschichte der Physik).
Welches die hinreichenden und notwendigen Bedingungen sind,
damit eine bestimmte Aussage tatsächlich als Naturgesetz anerkannt wird, ist in
der Wissenschaftstheorie bis heute nicht vollends geklärt. Die meisten Physiker
nehmen wohl die pragmatische Haltung ein, dass eine Aussage dann
Gesetzescharakter hat, wenn sie auch ohne Überprüfung aller Einzelfälle
annehmbar ist, gleichzeitig ihre Annahme aber nicht von der Überprüfung nur
bestimmter Einzelfälle abhängt. Bei der Klassifizierung von Naturgesetzen
unterscheidet man neben der Einteilung in deterministische und statistische
Gesetze oftmals mikro- und makroskopische Gesetze, obwohl die Grenze nicht
eindeutig ist und quantenmechanische Phänomene ja auch makroskopische Effekte
verursachen. (Wissenschaftsphilosophie)
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