Fabrikschild
An jedem Kraftfahrzeug und Anhänger müssen am vorderen Teil rechts gut sichtbar und leicht zugänglich folgende Angaben angebracht sein:
1. Hersteller des Fahrzeugs
2. Fahrzeugtyp
3. Baujahr
4. Fabrikationsnummer des Fahrgestells
5. zulässige Gesamtmasse
6. zulässige Achslasten (ausgenommen bei Krafträdern und Personenkraftwagen)
7. zulässige Anhängemassen bei Güterkraftwagen, Kraftomnibussen und Zugmaschinen.
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
Diese Seite als Bookmark speichern :
|