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Scheimpflug-Bedingung

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Autor:
Hans-Peter Ahlsen

Optik, Beziehung zur scharfen Abbildung von Objektebenen, die nicht senkrecht zur optischen Achse des Systemes stehen. Dadurch ergibt sich ein scharfes Bild, wenn die Spurgeraden von Hauptebene, Objekt- und Bildebene zusammenfallen. Damit folgt für die Neigungswinkel zur optischen Achse:

Scheimpflug-Bedingung

Hierbei ist a bzw. a\' die Objekt- bzw. Bildweite des Achsenpunktes und s bzw. s\' der Neigungswinkel von Objekt- bzw. Bildebene. Das in dieser geneigten Ebene aufgefangene Bild ist zwar scharf, aber verzerrt. Eine Entzerrung kann bei der Rückvergösserung auf Papierbilder durch Schwenken von Papier- und Filmebene erfolgen.

Scheimpflug-Bedingung

Scheimpflug-Bedingung: Abbildung bei erfüllter Scheimpflug-Bedingung (F, F\': Brennpunkte, H, H\': Hauptebenen und y, y\': Grösse von Objekt und konjugiertem Bild, a, a\': Objekt- bzw. Bildweite des Achsenpunktes, s, s\': Neigungswinkel von Objekt- bzw. Bildebene.

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