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Bremssystem

Autor
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Julian Schultheiss

Setzt sich zusammen aus Betriebs-, Hilfs- und Feststellbremsanlage. Betriebsbremse: Bei Pkw - hydraulische Anlage, deren Bremswirkung mit Trommel- oder Scheibenbremse erzielt wird. Als Einkreis- oder Zweikreisbremse gestaltet. Bei Pkw-Zweikreisbremsanlagen verschiedene Kombinationsmöglichkeiten (s.Bild). Hydraulische Ein- oder Zweikreisbrems-anlagen auch bei leichten Gkw und kleinen Omnibussen. Bei mittleren und schweren Gkw druckluftunterstützte hydraulische Bremsen oder Druckluftbremsen. Bei Druckluftbremsen neben Ein- auch Zwei-und ’-f Dreikreisbremsanlagen. Weitere Unterscheidung der Druckluftbremsen nach Einleiter- und Zweileiterbremsen. Damit sind möglich: Einkreis-Einleiter-system, Einkreis-Zweileitersystem, Zwei-kreis-Einleitersystem und Zweikreis-Zweileitersystem. Um Austauschbarkeit im Fuhrpark zu gewährleisten, müssen Fahrzeuge mit Einleitungsbremssystem und solche mit Zweileitungsbremssystem kuppelbar sein. Bei Verwendung von Federspeicherbrems-zylindern oder Federspeicher-Membranbremskammern erfolgt Notbremsung, wenn pneumatiseher Kreis nicht mehr funktionstüchtig. Auch kann in diesem Fall Fortsetzung der Fahrt verhindert werden. Hilfsbremse: Bei Gkw und Omnibussen. Als Dauerbremse ausgebildet. Pneumatisch oder elektropneumatisch betätigte Auspuffstaudruckbremsen können über ein Dauerbremsventil auch auf den Anhänger wirken (s. Bild „Zweileiterbremse"). Über Handbremsventile kann unabhängig von der Betriebsbremse eine Anhängerbremsung vorgenommen werden (Lastzug-Streckbremse). Feststellbremse: Bei Pkw, leichten Gkw und Omnibussen handbetätigte Feststellbremse. Bei schweren Gkw und Omnibussen handbetätigte Feststellbremse. Bei schweren Gkw und Omnibussen hydraulische oder pneumatische Kraftunterstützung. Auch Federspeicher- und Ratschenbremsen. Feststellbremsen können auch anhängerwirksam gemacht werden.

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