Oberwellen
ganzzahlige Vielfache der Grundschwingung. 0. spielen bei der Auslegung der NFFernsteuerung und beim Betrieb des Fernsteuersenders eine Rolle. Da die O. im HFBereich andere Funkdienste stören würden, schreibt der Gesetzgeber Grenzen vor, die nicht überschritten werden dürfen. Bei Eigenbauanlagen überprüft die Post die Einhaltung der Bestimmungen (Anmeldung der Fernsteueranlage), während bei industriell hergestellten Sendern der Hersteller eine Typprüfung vornehmen lassen muß.
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