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Kollodium-Verfahren

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Manfred Schönborn

1846 entdeckte der Chemiker Louis Menard, daß eine Lösung von Nitrozellulose (Schießbaumwolle) in einem Alkohol-Äther-Gemisch eine viskose Flüssigkeit ergab, die beim Trocknen zu einer farblosen und durchsichtigen Substanz erstarrte. Dieses »Kollodium« wurde zunächst von den Ärzten als idealer Wundverschluß verwendet und erst 1850 von Robert Bingham, bezw. 1851 von F. S. Archer in seiner Bedeutung als fotografische Schicht erkannt. Das Beschichten der fotografischen Platten war allerdings beschwerlich; hinzu kam, daß die in Silbernitratlösung lichtempfindlich gemachten Kollodium-Platten noch in feuchtem Zustand belichtet und unmittelbar darauf entwickelt werden mußten. Nachdem durch die Entdeckung einer geeigneten Entwicklersubstanz (Pyrogallol) die effektive Lichtempfindlichkeit der Kollodium-Platten um ein Vielfaches gesteigert und die notwendigen Belichtungszeiten auf zwei bis drei Sekunden verkürzt werden konnten, überflügelte die »Naßplatte« alle anderen Verfahren und fand weite Verbreitung. Sie beherrschte über 30 Jahre, bis zur Erfindung der Trockenplatte durch R. L.Maddox (1871; Bromsilber-Gelatine-Emulsion), die fotografische Szene.

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