Infrarot
(IR) (besser: Ultrarot UR). Bezeichnung für den Teil des elektromagnetischen Strahlungsspektrums (Elektromagnetische Strahlung), der als »Wärmestrahlung« mit Wellenlängen zwischen 700 nm und etwa 30 m (tausendstel Millimeter) einerseits vom sichtbaren Licht (rot; daher »infrarot« für »unterhalb der Sichtbarkeitsgrenze«) und andererseits vom Mikrowellenbereich begrenzt wird. Da theoretisch jeder Körper eine IR-Strahlung aussendet, der sich die Temperatur eines »schwarzen Körpers« (Farbtemperatur) zuordnen läßt, kann man z. B. die terrestrische Umgebungsstrahlung mit 300 K (Kelvin) angeben. IR-Heizungen sind reine Strahlungsheizungen. Die IR-Photographie verwendet Filmmaterial, das auf IR-Strahlung sensibel reagiert. Da diese weder durch Dunst noch durch atmosphärische Störungen beeinflußt wird, ist die IR-Photogr. ein wichtiges Hilfsmittel bei der Fernerkundung. IR-Kameras können auch nachts eingesetzt werden. Die IR-Spektrometrie dient der qualitativen und quantitativen Analyse ehem. Verbindungen, wobei die Spektren (Spektrum) der unbekannten Proben mit bekannten Spektren verglichen werden.
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