Geländegängigkeit
Eigenschaft eines Fahrzeugmodells, schwierige Geländeabschnitte (Wasserdurchfahrt, starke Steigungen, weicher Untergrund u. a.) zu überwinden. Die G. des Modells hängt vom Drehmoment der Antriebsräder, der freien Zugkraft, dem Bodenkraftschluß und den Kennwerten Steigfähigkeit, Überschreitfähigkeit, Bodenfreiheit, Bauchfreiheit, Überhangwinkel, Kletterfähigkeit, Bodendruck, Watfähigkeit und Schwerpunktlage ab. Unterscheidung der G. in: a) normalgeländegängige Fahrzeuge (Radformel 4x2) für feste Straßen und unbefestigte Fahrbahnen, b) Fahrzeuge mit erhöhter G. (Radformel 4 x 4, 6 x 6) mit Breitproftlreifen für Straße und Gelände, c) Fahrzeuge mit hoher G., die allradgetrieben, mit Spezialreifen (Superballon, Luftwalzen) und z. T. schwimmfähig (Amphibienfahrzeugmodell) sind. Die G. von Fahrzeugmodellen wird im Modellwettkampf auf den einzelnen Abschnitten- der Hindernisstrecke überprüft.
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