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Lichtmikroskop

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Manfred Schönborn

Mikroskop, das mit Licht im Wellenlängenbereich vom mittleren Infrarot (800-1 000 nm) bis zum mittleren UV (300-350 nm) arbeitet. Im Lichtmikroskop sind zwei verschiedene Strahlengänge bekannt. Im Beleuchtungsstrahlengang wird die Lichtquelle durch den Kollektor auf die Eintrittsblende des Kondensors scharf abgebildet. Der Kondensor selbst parallelisiert das Licht und beleuchtet das Präparat. Das Objektiv fokussiert das Beleuchtungslicht in seine hintere Brennebene und erzeugt ein Beugungsbild des Präparates (Konoskopie). Der Beleuchtungsstrahlengang wird durch die Okularoptik wiederum scharf auf die Eintrittspupille des Auges abgebildet. Der Beobachtungsstrahlengang bildet das homogen ausgeleuchtete Präparat scharf in die Zwischenbildebene ab. Das reelle und vergrösserte Bild des Präparates wird durch das Okular in einem zweiten Schritt virtuell vergrössert und scharf auf die Netzhaut des Auges abgebildet. Dabei können, wie bei anderen optischen Systemen auch, Abbildungsfehler auftreten.

Neben den zwei verschiedenen Strahlengängen unterscheidet man auch zwei Mikroskopierverfahren, die Auflichtmikroskopie zur Beobachtung undurchsichtiger Objekte und die Durchlichtmikroskopie für transparente Objekte. Ein spezielles Verfahren der Fernsehmikroskopie ist die videokontrastverstärkte Lichtmikroskopie, bei dem das durch die Fernsehkamera aufgenommene Bild elektronisch so verarbeitet wird, dass eine Kontrastverstärkung eintritt. Dieses Verfahren wird insbesondere bei der lichtmikroskopischen Beobachtung kleiner, kontrastarmer Details in lebenden Zellen geschätzt.

Als Lichtquellen finden bei einfachen reflektionsmikroskopischen Beobachtungen Halogenlampen Anwendung, in der Fluoreszenzmikroskopie werden aus Gründen der spektralen Bandbreite meist Quecksilberdampflampen verwendet.

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