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Radioaktivität

Eigenschaft instabiler Atomkerne (Atom) zu zerfallen und dabei Strahlung auszusenden, deren Hauptarten als Alpha-, Beta-und Gammastrahlen (Ionisierende Strahlung) bezeichnet werden. Atomarten, die dieser Art zerfallen, nennt man »Radionuklide« (Nuklide). Sie kommen einerseits in der Natur vor (natürliche R. ), lassen sich andererseits in Kernreaktoren gezielter erzeugen oder entstehen in diesen als gefährliche Nebenprodukte, die unter Kontrolle zu halten sind. Zerfällt ein Atom, kann ein stabiles Element entstehen. Den radioaktiven Zerfall beschreibt das »Zerfallsgesetz«, das besagt, daß die Zahl der Zerfälle proportional der Zahl der Atome ist und die Zahl der ursprünglichen Atome folglich exponentiell mit der Zeit abnimmt. Die Zeit, nach der die Hälfte einer Substanz zerfallen ist, nennt man »Halbwertszeit«. Unter »Aktivität« eines radioakt. Stoffes versteht man die Zerfälle je Sekunde; Maßeinheit ist das Becquerel (nach A. E. Becquerel (1820-1891); 1 Bq = 1/s. Bq hat die Einheit Curie abgelöst. Bei kontaminierter (Kontamination) Umgebung wird die Aktivität, weil sie über eine Fläche oder ein Volumen verteilt ist, in Bq/cm2, Bq/m2, Bq/m3, Bq/kg oder Bq/ 1 angegeben. Das sind Angaben zur Bewertung von Gefährdungspotentialen. Diese sind bei radioaktiver Strahlung stets gegeben, weil deren Energie immer für gewisse Ionisationen (Ionisierende Strahlung) ausreicht. Radioaktive Strahlen sind deshalb auch »ionisierende Strahlen«.

 

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